Private Versicherung
24. März 2023
Soweit Sie oder Ihre Kinder privat versichert sind reichen Sie den von uns erstellten Heil- und Kosten- plan bei Ihrer Versicherung und/ oder Ihrer Beihilfestelle ein. Bis zum Alter von 18 Jahren übernimmt die Versicherung/ Beihilfe die Behandlungskosten normalerweise vollständig. Abhängig von der Ausgestaltung Ihres Versicherungsvertrages erhalten Sie eine entsprechende Kostenübernahme. Bei eventuellen Einschränkungen werden wir für Sie Ihren Erstattungsanspruch prüfen und Sie argumentativ unterstützen. Bei Erwachsenen wird eine Erstattung nur in Ausnahmefällen und abhängig von Ihrem Vertrag möglich sein. Nach der Erstberatung können wir Ihnen hierzu genaueres sagen. Die Erstberatung wird grundsätzlich übernommen.